Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich versicherte Patienten übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, wird in der Probatorik (Aublauf einer Psychotherapie) festgestellt. Die Kostenübernahme beantrage ich.
Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private KV`s und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Je nach Ihren individuellen Vertragsmodalitäten werden unterschiedliche Kontingente bewilligt. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer PKV / BHS in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwenigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Ob die Kosten in voller Höhe oder nur teilweise erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und dann bei Ihrer KV / BHS einreichen können.
Selbstzahler
Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und mir werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).